Lösungen für die Hausverwaltung

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Für die Hausverwaltung bieten wir interessante Möglichkeiten zur Optimierung und Entlastung im Vertragsmanagement.

Pflichten des Vermieters laut BGB § 560

Gemäß BGB Paragraph 560 wird mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot allen Vermietern nahegelegt, ihren Mietern keine unverhältnismäßig hohen Kosten aufzubürden, sondern kostenneutral zu wirtschaften. Der Mieter hat einen Anspruch auf diesen Vorgang.

Das heißt, die Betriebskosten sollen so niedrig wie möglich gehalten werden. Steigen die Betriebskosten um zehn Prozent oder mehr, ist man als Vermieter verpflichtet, den Preisanstieg zu erklären, Vergleichsangebote einzuholen und gegebenenfalls einen Gasanbieterwechsel für die Mietwohnung vorzunehmen. 

Gerade Hausverwaltungen mit einem großen Bestand stehen vor einer Mammutaufgabe, diese Verträge durchzugehen und sich mit einem Fachgebiet zu beschäftigen, welches das Alltagsgeschäft deutlich stressiger macht. Hier sind wir der ideale Ansprechpartner, um dieses Thema für Sie abzuwickeln.

Als starker Partner an Ihrer Seite organisieren wir das Vertragsmanagement der von Ihnen verwalteten Objekte.

Unser Vertragsmanagement für Energie beinhaltet:

  • Einkauf von Energie (Strom, Heizöl, Gas)
  • Langfristige Preisgarantien von bis zu 60 Monaten.
  • Bündelung der Liefermenge von mehreren Objekten – dennoch Einzelabrechnung jedes Objekts.
  • Abrechnung zum gewünschten Stichtag (z.b. 31.12.)
  • Abwicklung der Formalitäten für einen Wechsel des Versorgers
  • Überwachung des Wechselvorgangs und während der Laufzeit
  • Contracting von Heizungsanlagen
  • LED Umrüstung / Contracting
  • e-Tanksäulen / Ladesäulen für e-Fahrzeuge

Abrechnung zum Stichtag – gar kein Problem!

Unsere zuverlässigen Partner und Energieversorger ermöglichen stichtagsgenaue Abrechnungen. Ein Service der unabdingbar für Hausverwalter und selbstverständlich für uns ist. Abgelesene Zählerstände werden schnell weitergeleitet und in Ihren Jahresabrechnungen berücksichtigt. Der Stichtag für die Abrechnung kann auch bei unterschiedlichem Vertragsbeginn und Laufzeiten von unterschiedlichen Objekten auf einen Wunschtermin festgelegt werden. Oftmals wird hier der 31.12. gern gewählt.

Mehrere Objekte fassen wir in einem Bündelvertrag zusammen.

Als Ihr Partner unterstützen wir Sie bei der Optimierung des Energiebezuges. Bei mehreren Liefer- bzw. Abnahmestellen fassen wir die Liefermenge in einem so genannten Bündelvertrag zusammen, wodurch bessere Konditionen erreicht werden können. Die Abrechnung erfolgt davon unabhängig für jede Lieferstelle separat. Wir sind dabei ihr persönlicher Ansprechpartner.

Kontinuität & Preisgarantie – Unsere Energiepreisbremse

Wir arbeiten mit geprüften Energieversorgern, Stadtwerken und den namhaften Energiekonzernen zusammen, die für die Anforderungen von Hausverwaltungen individuelle Vertragsvereinbarungen treffen. Mit einer langfristigen Preisgarantie von bis zu 60 Monaten liefern wir eine enorme Sicherheit. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise sind Sie nach oben hin abgesichert.

Service & Betreuung

Bei Fragen oder Wünschen steht wir Ihnen als persönlicher Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir kennen Ihre Vertrags- und Lieferbedingungen, so können wir schnell und unkompliziert auf Ihre Fragen und Wünsche, gemeinsam mit Ihrem Versorger reagieren. Neben der technischen Unterstützung, haben Sie mit uns einen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennenlernt und interessante Lösungen für die Energie mit Ihnen aufbereitet. Wir behalten Ihre Konditionen und Verträge permanent im Auge und nehmen aktiv Kontakt mit Ihnen auf, sobald die Konditionen günstig sind und die Vertragslaufzeit und Preisgarantie sich dem Ende neigt. Wir sind in der Lage bereits bis zu 12 Monate vor Ablauf der Preisgarantie zu neuen Konditionen die Energiepreisbremse erneut anziehen und damit die Kosten nach oben hin absichern.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage